19 Abs. 2 Bst. a BetmG 36 Gramm beträgt, sowie die schlüssigen Erwägungen des Zwangsmassnahmengerichts auf S. 4 des angefochtenen Entscheides, wonach der durchschnittliche Reinheitsgrad 2022 Amphetamin Base, Paste, in der fraglichen Aservatsgrösse 15.7-23.3 % [Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin] beträgt). Es trifft zwar zu, dass die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer im vorliegend frühen Stand des Strafverfahrens angesichts der bislang getätigten Untersuchungshandlungen offenbar (noch) keine banden- und/oder gewerbsmässige Begehung im Sinne von Art. 19 Abs. 2 Bst. b und/oder c BetmG vorwirft.