3.2 Dem Haftanordnungsantrag der Staatsanwaltschaft vom 1. November 2023 inkl. Beilagen lässt sich sachverhaltsmässig entnehmen, dass der Beschwerdeführer am 4. August 2023 um 17.00 Uhr am Bahnhof F.________(Örtlichkeit) durch die Kantonspolizei Bern kontrolliert und festgestellt wurde, dass dieser fünf Minigrips mit total 45.5 Gramm Amphetamin mit sich geführt hat. Der Beschwerdeführer habe gegenüber den Polizisten spontan erklärt, dass es sich um Amphetamin handle und es für seinen Eigenkonsum sei.