2 teren soll er gestohlene Ware (Fahrräder, E-Bikes, E-Scooter, Baumaschinen usw.) entgegengenommen, gelagert und allenfalls weiterverkauft haben. 3.2 Dem Haftanordnungsantrag der Staatsanwaltschaft vom 1. November 2023 inkl. Beilagen lässt sich sachverhaltsmässig entnehmen, dass der Beschwerdeführer am 4. August 2023 um 17.00 Uhr am Bahnhof F.________(Örtlichkeit) durch die Kantonspolizei Bern kontrolliert und festgestellt wurde, dass dieser fünf Minigrips mit total 45.5 Gramm Amphetamin mit sich geführt hat.