2. Eventualiter sei die Haft auf zwei Wochen zu begrenzen. 3. Die amtliche Verteidigung durch den unterzeichnenden Rechtsanwalt sei auf das Beschwerdeverfahren auszudehnen. 4. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten inkl. Aufwendungen der amtlichen Verteidigung seien endgültig durch den Kanton Bern zu tragen.