Am 2. November 2023 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an, d.h. bis am 30. Januar 2024. Der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, reichte dagegen am 3. November 2023 Beschwerde ein. Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Eventualiter sei die Haft auf zwei Wochen zu begrenzen.