5 4.4 Weiter akzentuiert sich eine Voreingenommenheit auch nicht aus weiteren Verfahrenshandlungen, wie vom Gesuchsteller vorgebracht. Im Zusammenhang mit ihrer Verfügung vom 3. Oktober 2023, mit welcher die Edition der gesiegelten Unterlagen zwecks Aussonderung angeordnet wurde, verweist die Gesuchsgegnerin zu Recht auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung, wonach das Zwangsmassnahmengericht eine Triage vornehmen muss, bevor es über den Umfang der Entsiegelung entscheidet (Urteil des Bundesgerichts 1B_380/2020 vom 13. Januar 2021 E. 2.2 f.).