Dezember 2021 (massgebliches Dokument im Rechtsöffnungsverfahren) sei gefälscht. In diesem Zusammenhang reichte er bereits im Sommer 2022 Strafanzeige gegen den Gesuchsteller wegen Urkundenfälschung und Betrugs ein (vgl. S. 3 der Stellungnahme vom 21. August 2023; Akten CIV D.________), woraufhin der Gesuchsteller eine Anzeige gegen F.________ wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege einreichte. Mit Entscheid vom 19. Oktober 2023 wies die Gesuchsgegnerin das Gesuch um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung ab. Sie kam darin u.a. nach einem Vergleich der Unterschriften von F.________