Zudem wurden von Amtes wegen die Akten CIV D.________ bei der Zivilabteilung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland ediert bzw. wurde mit Verfügung vom 9. November die Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Bern gebeten, der Beschwerdekammer diese Akten zur Einsichtnahme zu übermitteln. Der Gesuchsteller reichte am 15. November 2023 eine Replik ein und hielt am Ausstandsgesuch fest.