___ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin). Mit Eingabe vom 1. November 2023 übermittelte die Gesuchsgegnerin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) das Ausstandsgesuch. Gleichzeitig nahm sie dazu Stellung und beantragte dessen Abweisung. Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer eröffnete mit Verfügung vom 6. November 2023 ein Ausstandsverfahren und gab Kenntnis davon, dass das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland die amtlichen Akten ARR 23 393 bei der Beschwerdekammer eingereicht hatte. Zudem wurden von Amtes wegen die Akten CIV D.________