Zuständig im Entsiegelungsverfahren ist Gerichtspräsidentin C.________ des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland (nachfolgend: ZMG). Bei ihr war im Zeitpunkt des Entsiegelungsverfahrens bereits ein Gesuch um provisorische Rechtsöffnung des Gesuchstellers hängig (CIV D.________). Der Beschuldigte (nachfolgend: Gesuchsteller), vertreten durch Rechtsanwalt B.________, stellte am 24. Oktober 2023 im Rahmen des Entsiegelungsverfahrens ein Ausstandsgesuch gegen Gerichtspräsidentin C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin).