1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Betrugs. Im Rahmen einer in diesem Strafverfahren durchgeführten Hausdurchsuchung stellte die Staatsanwaltschaft diverse Datenträger und Dokumente sicher. Der Beschuldigte berief sich auf Geheimhaltungsinteressen, indem er geltend machte, es befände sich Anwaltskorrespondenz unter den sichergestellten Unterlagen, und verlangte die Siegelung. Zuständig im Entsiegelungsverfahren ist Gerichtspräsidentin C.___