2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 2. Februar 2023 wird aufgehoben, soweit dieses die Untersuchungshaft bis zum 29. April 2023 angeordnet hat. Die Untersuchungshaft wird bis zum 29. März 2023 angeordnet. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’500.00, werden dem Beschwerdeführer zu zwei Dritteln, ausmachend CHF 1’000.00, auferlegt. Den Rest, ausmachend CHF 500.00, trägt der Kanton Bern.