Z. 330 und Z. 343 f., wonach ausschliesslich die Transportfirma alle Verträge mache und alles erledige). Gegen Ende der Befragung wollte er jedoch dann doch auch im Besitz diverser Vertragsdoppel sein, welche von seinem Cousin beigebracht werden könnten (a.a.O. Z. 351 und Z. 355). Dem Beschwerdeführer ist zwar beizupflichten, dass sich seine Aussagen – zumindest teilweise – als konstant erweisen (so die Ausführungen zum [angeblichen] Verlust seines Porte-