6 3.6.2 Mit Stellungnahme vom 13. Februar 2023 hat die Staatanwaltschaft nunmehr den Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 19. September 2022 eingereicht. Damit ist – wenn auch knapp – belegt, dass im Zeitraum vom 8.-11. Juli 2022 in die Garage E.________ GmbH in D.________ (Ort) eingebrochen worden war und dort die DNA des Beschwerdeführers sichergestellt werden konnte. Im Zeitpunkt des Haftanordnungsantrags war die Staatsanwaltschaft bereits im Besitz dieses Nachtrags.