Gestützt auf dieses sowie den Umstand, dass am Einbruchsort und somit im Inneren der Garagenräumlichkeiten seine DNA habe festgestellt werden können – was sie selbstverständlich und vorliegend mit dem nachgereichten Bericht der Kantonspolizei Bern vom 19. September 2022 belegen könne –, müsse der dringende Tatverdacht bestätigt werden. Aus ermittlungstaktischen Gründe sei bis anhin noch nicht offengelegt worden, wo genau die Spur des Beschwerdeführers aufgefunden worden sei. Dies werde im Rahmen der für den 15. Februar 2023 vorgesehenen Einvernahme thematisiert. Ebenso würden die übrigen wichtigsten Beweise vorgehalten.