Damit und auch aufgrund der bisher verweigerten Akteneinsicht sei ihm verwehrt, die DNA-Spuren konkret in Frage zu stellen bzw. die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu widerlegen. Die Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden erstaune umso mehr, als er zu Protokoll gegeben habe, im Juli 2022 in unzähligen und für ihn nicht mehr bestimmbaren Garagenbetrieben gewesen zu sein, wo er Autos angeschaut und einige davon gekauft habe. Er habe selbst nicht ausgeschlossen, dass er im genannten Zeitraum in der fraglichen Garage gewesen sei und DNA-Spuren hinterlassen habe.