4 oder immobil) die fraglichen Spuren in der Garage E.________ GmbH in D.________ (Ort) gefunden worden seien, sei nicht klar. Damit und auch aufgrund der bisher verweigerten Akteneinsicht sei ihm verwehrt, die DNA-Spuren konkret in Frage zu stellen bzw. die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu widerlegen.