Zudem seien seine Aussagen konstant geblieben, habe er doch anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme wie auch im Rahmen seiner Anhörung vor der Staatsanwaltschaft die gleichen Details betreffend Aufenthaltsdauer in der Schweiz im Juli 2022, die Umstände des Verlusts seines Geldbeutels und die wirtschaftlichen Ausführungen zu seinen Autoankäufen bzw. -verkäufen genannt. Hinsichtlich der angeblich sichergestellten DNA habe die Staatsanwaltschaft keine entsprechenden Belege beigebracht, was nicht angehe. Wo und auf welchem Gegenstand (mobil