Weiter habe sich die Täterschaft im 1. Obergeschoss durch Einschlagen von Scheiben Zugang zu den Räumlichkeiten verschafft, diese durchsucht und weiteres Deliktsgut entwendet. Insgesamt sei ein Schaden von rund CHF 9'400.00 verursacht worden. Im Inneren der Garagenräumlichkeiten habe die DNA des Beschwerdeführers gesichert werden können, was zu dessen Ausschreibung und anschliessender Verhaftung geführt habe.