Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrer delegierten Stellungnahme vom 13. Februar 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde und reichte (u.a.) einen bisher nicht zu den Haftakten gegebenen Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 19. September 2022 ein. Der Beschwerdeführer replizierte mit Eingabe vom 17. Februar 2023 und reichte das Protokoll seiner zwischenzeitlich erfolgten Einvernahme vom 15. Februar 2023 ein. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine weitere Eingabe. Der Beschwerdeführer teilte am 21. Februar 2023 mit, dass keine weiteren Bemerkungen eingereicht werden.