Im daraufhin von der Verfahrensleitung der Beschwerdekammer eröffneten Beschwerdeverfahren verzichtete das Zwangsmassnahmengericht am 8. Februar 2023 – unter Verweis auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid – auf eine Stellungnahme. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrer delegierten Stellungnahme vom 13. Februar 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde und reichte (u.a.) einen bisher nicht zu den Haftakten gegebenen Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 19. September 2022 ein.