_ wurde am 30. Januar 2023 festgenommen und mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) vom 2. Februar 2023 für die Dauer von drei Monaten, d.h. bis zum 29. April 2023, in Untersuchungshaft versetzt. Dagegen reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 6. Februar 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Haftentscheids sowie die umgehende Haftentlassung.