So wird angeführt, dass der Beschwerdeführer gemäss Rücksprache mit der Verfahrensleitung zwar keine Betreibungen, gemäss seinen Angaben im Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 11. Oktober 2023 aber CHF 4'000'000.00 Hypothekarschulden sowie Schulden aus privaten Darlehen von CHF 500'000.000 habe. Es bestehe daher die Gefahr, dass der Beschwerdeführer mit dem Geld Schulden begleiche oder dies anderweitig ausgebe und sich so seinen allfälligen Zahlungspflichten vorsorglich entziehen würde.