3. Subeventualiter: Die Verfügung bzw. angeordnete Beschlagnahme im Verfahren BJS 23 22235 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland, vom 13. Oktober 2023, sei aufzuheben und es sei die Sache an die Staatsanwaltschaft zwecks Reduktion der Beschlagnahme auf einen, der Verhältnismässigkeit Rechnung tragenden, Geldbetrag zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.