Die Verfügung bzw. angeordnete Beschlagnahme im Verfahren BJS 23 22235 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland, vom 13. Oktober 2023 sei aufzuheben und es sei die Staatsanwaltschaft anzuweisen, dem Beschwerdeführer die Beträge von Fr. 32’130.00 und Fr. 89'050.00 vollumfänglich und umgehend auszuhändigen. 2. Eventualiter: Die Verfügung bzw. angeordnete Beschlagnahme im Verfahren BJS 23 22235 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland, vom 13. Oktober 2023, sei aufzuheben und die Beschlagnahme sei auf einen, der Verhältnismässigkeit Rechnung tragenden, Geldbetrag zu reduzieren.