Dagegen erhob der Beschwerdeführer, privat verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 1. November 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Die Verfügung bzw. angeordnete Beschlagnahme im Verfahren BJS 23 22235 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland, vom 13. Oktober 2023 sei aufzuheben und es sei die Staatsanwaltschaft anzuweisen, dem Beschwerdeführer die Beträge von Fr. 32’130.00 und Fr. 89'050.00 vollumfänglich und umgehend auszuhändigen.