Mit Verfügung vom 13. Oktober 2023 wurde das im Rahmen der Hausdurchsuchung sichergestellte Bargeld von insgesamt CHF 121’180.00 beschlagnahmt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, privat verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 1. November 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1.