1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft/Vorinstanz) führt ein Strafverfahren (BJS 23 22235) gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen schwerer Körperverletzung zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Geschädigter). Am 18. September 2023 ordnete die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung am Wohnort des Beschwerdeführers an, welche am 29. September 2023 durchgeführt wurde. Mit Verfügung vom 13. Oktober 2023 wurde das im Rahmen der Hausdurchsuchung sichergestellte Bargeld von insgesamt CHF 121’180.00 beschlagnahmt.