5 Rechtsmittel und Rechtsbehelfe einzulegen. Was die Beschwerdeführerin gegen die Nichtanhandnahme vorbringt, verfängt nicht: 4.4.1 Gerügt wird zunächst, die Beschuldigte verhalte sich widersprüchlich, indem sie den Sohn der Beschwerdeführerin trotz fristgerechter Bestätigung der Privatschule F.________ betreffend Schulaufnahme ab 1. August 2023 nun zwinge, die E.________ (Schule) zu besuchen. Verwiesen wird dabei in der Beschwerde auf eine angebliche Verfügung der Beschuldigten vom 20. resp.