2 3. 3.1 Den Akten kann folgender Sachverhalt entnommen werden: Die Beschwerdeführerin ist die Mutter von D.________, geb. 17. Juni 2017, bei welchem bei der Geburt das Down-Syndrom (Trisomie 21) diagnostiziert wurde. Im Hinblick auf die Einschulung resp. den Kindergarteneintritt wurde im Rahmen eines standardisierten Abklärungsverfahrens von der Erziehungsberatung Bern am 4. Februar 2022 der Bedarf von D.________ am besonderen Volksschulangebot, insbesondere an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen ermittelt.