Dagegen reichte C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), welche sich in ihrer Anzeige vom 13. August 2023 als Straf- und Zivilklägerin konstituiert hatte, am 1. November 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Anhandnahme des Strafverfahrens. Mit Verfügung vom 7. November 2023 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren. Gleichzeitig wurden die Generalstaatsanwaltschaft und die Beschuldigte zur Stellungnahme eingeladen.