Schliesslich ist bezüglich des Vorwurfs der Erpressung (Art. 156 StGB) im Zusammenhang mit der Androhung einer Ersatzfreiheitsstrafe für Bussen/Geldstrafe durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern mit Schreiben vom 11. Juli 2023 festzuhalten, dass entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers mit der «Promissory Note» die Forderung für Bussen/Geldstrafen offensichtlich nicht beglichen werden konnte. Die Umwandlung von nicht bezahlten Bussen/Geldstrafen in eine Ersatzfreiheitsstrafe stellt keine unrechtmässige Bereicherung dar.