Der Beschwerdeführer erblickt gemäss seiner Strafanzeige eine Nötigung, einen Betrug sowie eine arglistige Vermögensschädigung der Beschuldigten 1-3 darin, dass diese ihn erneut zu Zahlungen aufgefordert hätten, obwohl er seine Schulden mit der Einreichung seiner «Promissory Note» Nr. c.________ über einen Betrag von CHF 200'000.00 bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern ausgeglichen habe. Insoweit ist abermals festzuhalten, dass keine Pflicht zur Annahme einer «Promissory Note» besteht. Eine nötigende Handlung durch die Beschuldigten 1-3, eine arglistige Täuschung und eine Vermögensschädigung ist damit nicht ersichtlich.