8 Beschuldigten 1-3 ihn insoweit arglistig irregeführt oder in einem Irrtum arglistig bestärkt und zu einem schädigenden Verhalten bestimmt haben sollen. Der Beschwerdeführer erblickt gemäss seiner Strafanzeige eine Nötigung, einen Betrug sowie eine arglistige Vermögensschädigung der Beschuldigten 1-3 darin, dass diese ihn erneut zu Zahlungen aufgefordert hätten, obwohl er seine Schulden mit der Einreichung seiner «Promissory Note» Nr. c.________ über einen Betrag von CHF 200'000.00 bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern ausgeglichen habe.