SR 0.101). Mit der Androhung einer Freiheitsstrafe, datiert vom 11. Juli 2023, und der Aufgebotsverfügung zum Strafantritt, datiert vom 24. August 2023, würden die Menschenrechte und Grundfreiheiten zutiefst verletzt. Das von der Steuerverwaltung des Kantons Bern zitierte Urteil des Bundesgerichts 2C_705/2015 sei ein gutes Beispiel dafür, dass auch auf bundesgerichtlicher Ebene die nötige Kenntnis im Umgang mit einer «Promissory Note» fehle.