ein Gutachten einzuholen, damit die Rechtslage betreffend die «Promissory Note» richtig erfasst und die Waffengleichheit gewährleistet werde. Es seien die Schweizerischen Rechtsordnung sowie das Völkerrecht (insbesondere das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe) einzuhalten. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verstosse mehrfach gegen die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101).