Der Staatsanwaltschaft sei die «Promissory Note» sowie das darin verbriefte Recht nicht vertraut. Der rechtserhebliche Sachverhalt im Umgang mit einer «Promissory Note» im internationalen und innerstaatlichen Handels- und Wirtschaftsrecht sei unrichtig oder unvollständig festgestellt worden, weshalb es zur vorliegend mangelhaften Nichtanhandnahmeverfügung gekommen sei. Es sei beim Experten Prof. Dr. iur. LL.M. E.________ ein Gutachten einzuholen, damit die Rechtslage betreffend die «Promissory Note» richtig erfasst und die Waffengleichheit gewährleistet werde.