5 legt worden sei, müsse von einer Unterschlagung von Urkunden, arglistiger Vermögensschädigung sowie Betrug ausgegangen werden. Der Wert der «Promissory Note» sei in der Buchführung falsch eingeschätzt worden. Der Staatsanwaltschaft sei die «Promissory Note» sowie das darin verbriefte Recht nicht vertraut.