Steuerverwaltung des Kantons Bern ihm mit Schreiben vom 11. Juli 2023 die Androhung einer Ersatzfreiheitsstrafe für Bussen zugestellt habe, sei festzuhalten, dass das Einbringen von rechtmässig erhobenen Steuern keine unrechtmässige Bereicherung darstelle, weshalb auch eine Strafbarkeit der Beschuldigten 1-3 wegen Erpressung nicht in Frage komme. Vorliegend bestünden keine Anhaltspunkte, dass die Beschuldigten 1-3 durch die Rücksendung der gelochten und gefalteten «Promissory Note» dem Beschwerdeführer vorsätzlich einen erheblichen Nachteil hätten zufügen wollen.