Durch die verweigerte Annahme der «Promissory Note» sowie durch mangelhafte Eröffnung sei D.________ ein Nachteil erwachsen. Die wiederholten Zahlungsaufforderungen der Steuerverwaltung seien willkürliche und nötigende Handlungen und stellten Hinweise auf verschiedene Straftaten nach StGB dar. Insgesamt führt er dazu eine Auflistung von neun Tatbeständen des StGB auf, die A.________, B.________ und C.________, mit der Weigerung der Entgegennahme und der Rücksendung der «Promissory Note» sowie mit der gesetzlichen Pfändung begangen hätten.