der Steuerverwaltung die «Promissory Note» erneut zukommen und wies auf seinen Verdacht auf «Unterschlagung von Urkunden» hin. Zudem sei kein rechtsgültiger Annahmeprotest nach Art. 1034 OR erhoben worden. Mit Schreiben vom 03.05.2023 sei das Papier wiederum an D.________ gesendet und erneut darauf hingewiesen worden, dass eine «Promissory Note» kein rechtsgültiges Zahlungsmittel sei. D.________ habe die Steuerverwaltung des Kantons Bern wiederholt auf das internationale und innerstaatliche Wirtschafts- und Handelsrecht das Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz und das zwingend einzuhaltende Völkerrecht hingewiesen.