Die Beschwerdekammer in Strafsachen ist zur Beurteilung dieser Anträge nicht zuständig, weshalb insoweit auf die Beschwerde nicht eingetreten wird. Ebenfalls nicht beurteilt werden die neu vorgebrachten Vorwürfe des Beschwerdeführers gegen weitere Personen (u.a. Mitarbeitende des Betreibungsamtes Emmental- Oberaargau) sowie die neuen Vorwürfe im Zusammenhang mit der angeblich unrechtmässigen Bearbeitung von Personendaten resp. Aushändigung von Personendaten. Diese sind von der Nichtanhandnahmeverfügung nicht umfasst und bilden ebenfalls nicht Streitgegenstand.