LL.M. E.________ einzuholen, damit der Sachverhalt einer Promissory Note geregelt ist. • Der Beschwerdeführer ist zum Gutachten beizuziehen. VwVG Art. 18 Abs. 1 • Das Gutachten muss die fehlende Kenntnis einer Promissory Note regeln, in dem die Bezahlung durch Promissory Note geregelt ist. • Der Beschwerdeführer ist über das Vorgehen des Gutachtens zu informieren. • Der rechtsgültige Protest nach Art. 1034 OR sei durch A.________, Steuerverwaltung des Kantons Bern zu belegen. • Die Verzugszinse seien dem Beschwerdeführer gut zu sprechen.