(nachfolgend: Beschuldigter 3), initiierte Strafverfahren wegen Veruntreuung, Raubes, Sachentziehung, Betrugs, arglistiger Vermögensschädigung, Erpressung, Nötigung, Unterdrückung von Urkunden sowie Amtsmissbrauchs nicht an die Hand. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 26. Oktober 2023 beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Beschwerde, welches diese mit Schreiben vom 30. Oktober 2023 zuständigkeitshalber der Beschwerdekammer in Strafsachen weiterleitete. Der Beschwerdeführer stellte folgende Anträge: • Der Beschwerdeführer stellt den Antrag ein Gutachten durch den Experten Prof. Dr. iur. LL.M. E.__