2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 600.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Die andere Hälfte der Verfahrenskosten trägt der Kanton Bern. 3. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 953.70 (inkl. Auslagen und MWST) zugesprochen. Die Entschädigung wird mit den auferlegten Verfahrenskosten von CHF 600.00 verrechnet. Dem Beschwerdeführer wird für das Beschwerdeverfahren somit eine Entschädigungsrestanz von CHF 353.70 ausbezahlt.