Die gemäss LKB diesbezüglich ersichtlichen Aufwände von 26 Telefonaten und 31 Mailkontakten erscheinen jedoch relativ hoch, zumal – wie sich der Beschwerde entnehmen lässt – bereits eine Erstbesprechung von zwei Stunden stattgefunden hat. Weiter dürfte es sich bei den E-Mails teilweise um blosse Weiterleitungen von Doppeln handeln. Insgesamt erscheint für die zusätzlichen Kontakte des Beschwerdeführers mit dem Beschuldigten ein Zeitaufwand von total 7 Stunden angemessen; entsprechend ist der von der Staatsanwaltschaft dafür festgesetzte Aufwand um 3 Stunden zu erhöhen.