Für zusätzliche diverse Besprechungen und Korrespondenzen mit dem Mandanten erachtet die Staatsanwaltschaft einen Aufwand von gesamthaft 4 Stunden als angemessen. Mit Blick darauf, dass die Bedeutung der Streitsache für den Beschuldigten leicht überdurchschnittlich gewesen sein dürfte, erscheint eine Erhöhung des staatsanwaltschaftlich festgesetzten Stundenaufwandes angebracht. Die gemäss LKB diesbezüglich ersichtlichen Aufwände von 26 Telefonaten und 31 Mailkontakten erscheinen jedoch relativ hoch, zumal – wie sich der Beschwerde entnehmen lässt – bereits eine Erstbesprechung von zwei Stunden stattgefunden hat.