Auch hier sind jedoch im angegebenen Zeitaufwand von total 2 Stunden noch weitere Tätigkeiten wie Telefonate mit dem Klienten und der Staatsanwaltschaft inkludiert, die bereits anderenorts berücksichtigt wurden. Insgesamt erscheint für die Eingabe vom 18. Februar 2022 ein Zeitaufwand von 1 Stunde gerechtfertigt. 4.7.5 Für zusätzliche diverse Besprechungen und Korrespondenzen mit dem Mandanten erachtet die Staatsanwaltschaft einen Aufwand von gesamthaft 4 Stunden als angemessen.