Diese dürfte ebenfalls etwas mehr Aufwand verursacht haben als eine Standardeingabe, zumal der Beschwerdeführer gleichzeitig mehrere Beilagen einreichte, mit denen er sich im Vorfeld der Eingabe befasst haben dürfte. Im LKB wird diese Eingabe am 16. und am 18. Februar 2022 erwähnt («Eingabe machen betreffend Stand BVGer» bzw. «Arbeiten Eingabe Sistierung» bzw. «Eingabe Sistierung Verfahren»). Auch hier sind jedoch im angegebenen Zeitaufwand von total 2 Stunden noch weitere Tätigkeiten wie Telefonate mit dem Klienten und der Staatsanwaltschaft inkludiert, die bereits anderenorts berücksichtigt wurden.