Insbesondere muss davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer im Vorfeld dieser Eingabe – wie er auch in der Beschwerde sinngemäss geltend macht – Aufwendungen unternommen hat, welche im Ergebnis zum Erhalt der Desinteresseerklärung geführt haben. So dürfte ein gewisser Koordinationsaufwand mit der Rechtsvertretung der Privatklägerschaft erforderlich gewesen sein. Im LKB sind nebst den Arbeiten an der Eingabe selbst («Arbeiten Bf an StA BEMI (Antrag auf Einstellung)»), ein Brief an und ein Telefonat mit Rechtsanwalt J.________ sowie ein Brief von Rechtsanwalt K.________ aufgeführt.